Dürfen Anwälte ChatGPT nutzen?
Ja, grundsätzlich dürfen Anwältinnen und Anwälte ChatGPT nutzen; ein generelles Verbot kennt weder das Strafrecht noch das Berufsrecht. Über das Wie entscheidet das Anwaltsgeheimnis: Art. 321 StGB und die anwaltsrechtliche Sorgfaltspflicht gelten unabhängig davon, wie praktisch ein Tool ist. Erlaubt ist deshalb vieles, solange keine Mandatsdaten in ein ungesichertes Gratis-Tool fliessen. Genau dort liegt in der Praxis das Risiko.
Das Berufsgeheimnis fragt nicht nach dem Tool
Art. 321 StGB stellt die Verletzung des Berufsgeheimnisses unter Strafe. Die Pflicht gilt gegenüber jeder Mandantin, zeitlich unbegrenzt, und sie kennt keine Ausnahme für bequeme Software. Dazu kommt die Sorgfaltspflicht aus dem Anwaltsgesetz (BGFA): Wer Arbeit an ein Tool gibt, bleibt für den Umgang mit den Daten und für das Ergebnis verantwortlich. Für Kolleginnen und Kollegen in Deutschland und Österreich gilt im Kern dasselbe, dort über die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht.
Ein Gratis-Konto bei ChatGPT übermittelt jede Eingabe an einen Anbieter im Ausland. Bei solchen Konten können Eingaben nach den aktuell geltenden Bedingungen des Anbieters standardmässig zur Modellverbesserung verwendet werden, und ein Auftragsverarbeitungsvertrag steht der Kanzlei dort nicht zur Verfügung. Datenschutzrechtlich kommt das DSG hinzu, bei EU-Mandaten die DSGVO. Was das im Einzelnen bedeutet, steht unter ChatGPT und Schweizer Datenschutz.
Was unkritisch ist
Massgeblich ist der Inhalt der Eingabe, nicht die Aufgabe an sich. Unkritisch ist, was keine anvertrauten Informationen enthält:
- Recherche zu publiziertem Recht, Lehre und veröffentlichter Rechtsprechung
- Zusammenfassungen publizierter Entscheide
- Entwürfe und Klauseln aus öffentlichen oder erfundenen Sachverhalten
- sprachliche Überarbeitung eigener Texte ohne Mandatsbezug
Für diese Arbeit ist ein Sprachmodell ein Hilfsmittel wie eine juristische Datenbank. Die Kontrolle des Ergebnisses bleibt trotzdem Pflicht; dazu unten mehr.
Wo es heikel wird
Heikel ist alles, was ein Mandat identifizierbar macht, sobald es in ein Tool ohne vertragliche Absicherung wandert. Namen fallen zuerst auf. Oft identifizieren aber auch andere Angaben ein Mandat. Branche, Ort, Streitwert und ein ungewöhnlicher Sachverhalt ergeben zusammen häufig ein ebenso klares Bild. Auch eine scheinbar abstrakte Frage («Wie kündige ich einem CFO, der ...») trägt den Sachverhalt in sich.
Wer so etwas in ein Gratis-Tool eingibt, gibt anvertraute Tatsachen an einen Dritten weiter, ohne zu wissen, wo sie gespeichert werden und wer sie später sieht. Genau davor schützt Art. 321 StGB.
Was eine vertretbare Nutzung ausmacht
Vertretbar wird der Einsatz, wenn drei Bedingungen zusammenkommen.
- Geschäftskonditionen statt Gratis-Konto. Nutzen Sie nur Konten, deren Vertrag einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) enthält und das Training auf Ihren Eingaben ausschliesst. Nach den aktuell geltenden Bedingungen der Anbieter sehen deren Geschäftsangebote das in der Regel vor, das kostenlose Konto nicht.
- Maskierung von Mandatsdaten. Namen, Adressen, Kontonummern und andere Kennungen werden ersetzt, bevor der Text das Haus verlässt. Wie das von Hand und mit Tools geht, zeigt Daten anonymisieren für ChatGPT. Maskierung ist Pseudonymisierung, kein perfekter Schutz; sie senkt das Risiko deutlich, beseitigt es aber nicht.
- Kontrolle vor Verwendung. Sprachmodelle erfinden plausibel klingende Urteile und Fundstellen. Gerichte haben andernorts Anwälte sanktioniert, die solche erfundenen Zitate ungeprüft in Rechtsschriften übernommen hatten. Prüfen Sie jede Quellenangabe gegen die Originalquelle und lesen Sie jeden Entwurf so kritisch wie den eines neuen Mitarbeiters.
Eine kurze Kanzleiweisung genügt
Eine Seite reicht: welche Tools mit welchen Konten zugelassen sind, was eingegeben werden darf und was nie, wer Ergebnisse prüft, an wen Fragen gehen. Fehlt eine Weisung, entscheidet jede Mitarbeiterin im Einzelfall selbst, meist unter Zeitdruck. Eine Weisung gibt der Kanzlei zudem einen Beleg, dass sie den Einsatz geregelt hat. Gegenüber Aufsicht und Haftpflichtversicherer ist das der bessere Stand.
Wie Cedreon das Problem angeht
Cedreon ist ein KI-Arbeitsplatz für sensible Daten, entwickelt in der Schweiz. Bevor ein Text an den Modellanbieter geht, sucht Cedreon vertrauliche Angaben (Namen, IBANs, Adressen und andere Kennungen) per Mustererkennung und mehrschichtiger maschineller Erkennung nach bestem Bemühen und ersetzt sie durch Platzhalter. Die Originale bleiben in einem verschlüsselten Tresor auf Cedreon-Seite; in der Antwort werden sie für die angemeldete Person wieder eingesetzt. Der Modellanbieter sieht die echten Werte nicht.
Jeder Austausch landet zusätzlich in einem fortlaufend verketteten, nachträglich nicht veränderbaren Prüfprotokoll. Eine Kanzlei kann damit zeigen, was das Haus verlassen hat und was vorher ersetzt wurde; das passt zur Beweislast, die im Streitfall bei ihr liegt. Kanzleiweisungen lassen sich als Leitplanken in Alltagssprache hinterlegen (blockieren, warnen, markieren) und laufen auf jedem Chat. Hochgeladene Word-, Excel- und PDF-Dateien durchlaufen dieselbe Maskierung, und Antworten verweisen auf die Fundstelle im Dokument, sodass sich jede Aussage direkt am Original prüfen lässt. Der Vorbehalt bleibt: Die Erkennung ist probabilistisch, und die fachliche Prüfung ist anwaltliche Aufgabe. Wer das mit eigenen Dokumenten ausprobieren möchte, kann Cedreon kostenlos testen.
Häufige Fragen
- Reicht ein ChatGPT-Team- oder Enterprise-Abo, um das Berufsgeheimnis zu wahren?
- Nach den aktuellen Bedingungen der grossen Anbieter werden Eingaben aus Team- oder Enterprise-Abos standardmässig nicht zum Training verwendet, und ein solches Abo schafft eine vertragliche Grundlage. Das Berufsgeheimnis fragt aber zuerst, ob der Inhalt überhaupt an einen Dritten gelangt, und der Anbieter verarbeitet den Text weiterhin, ohne besondere Konfiguration in der Regel auf Servern ausserhalb der Schweiz (die angebotenen Datenregionen ändern sich laufend). Der Wechsel auf ein höheres Abo ersetzt deshalb nicht die Entscheidung, identifizierende Mandatsdaten gar nicht erst zu übermitteln.
- Genügt es, die Namen zu entfernen, bevor ich einen Sachverhalt eingebe?
- Oft nicht, denn ein Sachverhalt lässt sich über Beträge, Datumsangaben, Orte oder eine seltene Konstellation auch ohne Namen einer Person zuordnen. Das Weglassen des Namens ist Pseudonymisierung, keine Anonymisierung, und von Hand übersieht man leicht ein Detail. Cedreon setzt hier auf Muster-Maskierung und mehrschichtige, bestmögliche maschinelle Erkennung, ersetzt erkannte Identifikatoren durch Platzhalter und hält die Originale in einem verschlüsselten Datentresor.
- Muss ich meine Mandantschaft informieren, wenn ich KI in der Kanzlei einsetze?
- Wo mandatsbezogene Inhalte an einen externen Dienst gelangen, berührt das die Vertraulichkeit gegenüber der Mandantschaft, weshalb Transparenz über den Einsatz solcher Werkzeuge zur sorgfältigen Mandatsführung gehört. Eine pauschale Informationspflicht lässt sich nicht für jede Konstellation aus einer einzelnen Norm ableiten; sinnvoll ist, den Einsatz von KI im Mandatsverhältnis offenzulegen. Wenn identifizierende Daten die Software gar nicht erreichen, entschärft sich diese Frage deutlich.